Buchführung (gem. § 6 StBerG)

Unsere Leistungen im Bereich der Buchführung umfassen das Kontieren und Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle. Besondere Sorgfalt widmen wir hierbei der richtigen Zu- und Einordnung Ihrer Geschäftsvorfälle, damit die Aussagekraft der auf dieser Basis erfolgten Auswertungen nicht geschmälert oder gar verfälscht wird.

Selbstverständlich beachten wir in Ihrem Interesse die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, z.B.:
  • Keine Buchung ohne Beleg, kein relevanter Beleg ohne Buchung(en).
  • Die Buchung muss eindeutig auf den Beleg verweisen und umgekehrt.
  • Keine nachträgliche Veränderung einer Buchung, sondern Umbuchung oder Stornierung.
  • Die Buchführung muss zweckmäßig chronologisch geordnet und lückenlos sein; sie soll zeitnah zum Geschäftsvorfall erfolgen.