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Buchführung
(gem. § 6 StBerG)
Unsere Leistungen im Bereich
der Buchführung umfassen das Kontieren und Buchen Ihrer
laufenden Geschäftsvorfälle. Besondere Sorgfalt widmen wir
hierbei der richtigen Zu- und Einordnung Ihrer
Geschäftsvorfälle, damit die Aussagekraft der auf dieser Basis
erfolgten Auswertungen nicht geschmälert oder gar verfälscht
wird.
Selbstverständlich beachten wir
in Ihrem Interesse die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,
z.B.:
- Keine Buchung ohne Beleg,
kein relevanter Beleg ohne Buchung(en).
- Die Buchung muss eindeutig
auf den Beleg verweisen und umgekehrt.
- Keine nachträgliche Veränderung
einer Buchung, sondern Umbuchung oder Stornierung.
- Die Buchführung muss zweckmäßig
chronologisch geordnet und lückenlos sein; sie soll zeitnah
zum Geschäftsvorfall erfolgen.
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